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Schutzkonzept ab Ende Oktober 2020:
Für die Gruppen ist das bisher bestehende Konzept noch ausreichend, trotzdem überlegen manchen Gruppen erneut auszusetzen, um die Anzahl der persönlichen Kontakte gering zu halten. Dies geschieht in der Regel in Absprache zwischen den Gruppenleitungen und den Teilnehmenden. Durch teilweise sehr kurzfristige Änderungen ist leider unsere Terminseite da nicht immer aktuell, auch wenn wir uns bemühen. Vielen dank für ihr Verständnis
Corona-Schutzkonzept der Kirchengemeinde
In seiner Sitzung am 22.6.2020 hat das Presbyterium das folgende Corona-Schutzkonzept für die Öffnung der Gemeindehäuser beschlossen:
Nach mehrwöchigem Versammlungs- und Kontaktverbot hat die Landesregierung die Bedingungen für ein Zusammenkommen im öffentlichen Raum ab dem 15. Juni 2020 gelockert. Die Evangelische Kirche von Westfalen hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt das Presbyterium der Philippus-Kirchengemeinde in Bünde das folgende Schutzkonzept:
Prämisse
Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gemeindeveranstaltungen nicht zu Infektionsherden werden, und die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
Information
Die Öffnung der Gemeindehäuser für Gemeindegruppen wird über die üblichen Kommunikationswege wie Print-medien, Homepage, Schaukästen, angekündigt. Mitgeteilt werden für diese Gemeindehäuser:
Auch bei der Begrüßung an oder vor der Eingangstür werden die Besucherinnen und Besucher schriftlich und mündlich über die neuen Regelungen informiert.
Teilnahmebedingungen
Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Das Abstandsgebot muss für 10er-Gruppen und in Familienverbänden in direkter Abstammung nicht eingehalten werden, wenn beide als solche zusammenhängend dokumentiert werden. Wenn die Teilnehmenden auf festen Sitzplätzen sitzen und der Sitzplan dokumentiert wird, gilt auch hier kein Abstandsgebot. Diese Bestimmungen gelten grundsätzlich für Veranstaltungen bis zu 100 Personen. Bei Festen (Veranstaltungen mit überwiegend geselligem Charakter) gilt eine Obergrenze von 50 Personen.
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist zum Ein- und Ausgang erforderlich, am Sitzplatz kann er abgenommen werden. Gemeinsames Singen unterbleibt; ebenso Chorgesang und Bläserchor.
Erkrankten und gefährdeten Besucherinnen und Besuchern wird die Teilnahme nicht empfohlen. Sie werden gebeten, auf eine Teilnahme zu verzichten.
Teilnehmenden-Obergrenze
Die Zahl der Teilnehmenden wird durch die Räume begrenzt. Ihre Kapazität beruht bei der Bestuhlung auf einem Abstand von 1,50m horizontal in alle Richtungen, siehe im Einzelnen folgende Auflistung:
Gemeindezentrum Ennigloh:
Gemeindehaus Holsen-Ahle:
Am Eingang werden Anwesenheitslisten nach o. g. Kriterien geführt, in die die Teilnehmenden eingetragen werden. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet. Es hat jemand die Listenführung inne.
Abstandswahrung
Das Betreten und Verlassen des Gemeindehauses wird geordnet organisiert. Es ist sichergestellt, dass ein Abstand von 1,5 bis 2 Meter bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt. Die Anzahl der Teilnehmenden überschreitet nicht die Zahl der Personenobergrenze.
Hygiene
Die allgemeinen Hygieneregeln sind einzuhalten. Für die Einhaltung sind eine oder mehrere verantwortliche Personen pro Veranstaltung/Gemeinde-gruppe zu bestimmen und dem jeweiligen Gemeindebüro mitzuteilen. Es wird dafür gesorgt, dass sich Teilnehmende im Eingangsbereich die Hände desinfizieren. Türgriffe und Handläufe sind nach der Veranstaltung zu desinfizieren. Die Räume werden vorher und nachher ausreichend gelüftet. Die Kirchengemeinde stellt Masken für diejenigen Besucher bereit, die ohne Maske kommen.
Das vorliegende Schutzkonzept gilt ab dem 27. Juli 2020.
Schutzkonzept ab Ende Oktober 2020:
Für die Gruppen ist das bisher bestehende Konzept noch ausreichend, trotzdem überlegen manchen Gruppen erneut auszusetzen, um die Anzahl der persönlichen Kontakte gering zu halten. Dies geschieht in der Regel in Absprache zwischen den Gruppenleitungen und den Teilnehmenden. Durch teilweise sehr kurzfristige Änderungen ist leider unsere Terminseite da nicht immer aktuell, auch wenn wir uns bemühen. Vielen dank für ihr Verständnis
Corona-Schutzkonzept der Kirchengemeinde
In seiner Sitzung am 22.6.2020 hat das Presbyterium das folgende Corona-Schutzkonzept für die Öffnung der Gemeindehäuser beschlossen:
Nach mehrwöchigem Versammlungs- und Kontaktverbot hat die Landesregierung die Bedingungen für ein Zusammenkommen im öffentlichen Raum ab dem 15. Juni 2020 gelockert. Die Evangelische Kirche von Westfalen hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt das Presbyterium der Philippus-Kirchengemeinde in Bünde das folgende Schutzkonzept:
Prämisse
Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gemeindeveranstaltungen nicht zu Infektionsherden werden, und die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
Information
Die Öffnung der Gemeindehäuser für Gemeindegruppen wird über die üblichen Kommunikationswege wie Print-medien, Homepage, Schaukästen, angekündigt. Mitgeteilt werden für diese Gemeindehäuser:
- Zeiten und Orte
- Teilnahmebedingungen (s.u.)
- Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung
- Hinweise zur Teilnahme:
- Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten
- Eintrag in Anwesenheitslisten
- Sitzordnung
- Hygieneregelungen
- Kein Gesang
Auch bei der Begrüßung an oder vor der Eingangstür werden die Besucherinnen und Besucher schriftlich und mündlich über die neuen Regelungen informiert.
Teilnahmebedingungen
Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Das Abstandsgebot muss für 10er-Gruppen und in Familienverbänden in direkter Abstammung nicht eingehalten werden, wenn beide als solche zusammenhängend dokumentiert werden. Wenn die Teilnehmenden auf festen Sitzplätzen sitzen und der Sitzplan dokumentiert wird, gilt auch hier kein Abstandsgebot. Diese Bestimmungen gelten grundsätzlich für Veranstaltungen bis zu 100 Personen. Bei Festen (Veranstaltungen mit überwiegend geselligem Charakter) gilt eine Obergrenze von 50 Personen.
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist zum Ein- und Ausgang erforderlich, am Sitzplatz kann er abgenommen werden. Gemeinsames Singen unterbleibt; ebenso Chorgesang und Bläserchor.
Erkrankten und gefährdeten Besucherinnen und Besuchern wird die Teilnahme nicht empfohlen. Sie werden gebeten, auf eine Teilnahme zu verzichten.
Teilnehmenden-Obergrenze
Die Zahl der Teilnehmenden wird durch die Räume begrenzt. Ihre Kapazität beruht bei der Bestuhlung auf einem Abstand von 1,50m horizontal in alle Richtungen, siehe im Einzelnen folgende Auflistung:
Gemeindezentrum Ennigloh:
- Kirchraum: 60 Personen (ohne Altarraum)
- Multifunktionsraum: 35 Personen
- Raum Nord 1+2: 9 Personen je Raum, zusammen 15 Personen
- Raum Nord 3: 15 Personen
Gemeindehaus Holsen-Ahle:
- Saal: 42 Personen
- Konfi-Raum: 18 Personen
- Presbyterraum: 6 Personen
- Fernsehraum: 5 Personen
- Billardraum: 10 Personen
Am Eingang werden Anwesenheitslisten nach o. g. Kriterien geführt, in die die Teilnehmenden eingetragen werden. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet. Es hat jemand die Listenführung inne.
Abstandswahrung
Das Betreten und Verlassen des Gemeindehauses wird geordnet organisiert. Es ist sichergestellt, dass ein Abstand von 1,5 bis 2 Meter bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt. Die Anzahl der Teilnehmenden überschreitet nicht die Zahl der Personenobergrenze.
Hygiene
Die allgemeinen Hygieneregeln sind einzuhalten. Für die Einhaltung sind eine oder mehrere verantwortliche Personen pro Veranstaltung/Gemeinde-gruppe zu bestimmen und dem jeweiligen Gemeindebüro mitzuteilen. Es wird dafür gesorgt, dass sich Teilnehmende im Eingangsbereich die Hände desinfizieren. Türgriffe und Handläufe sind nach der Veranstaltung zu desinfizieren. Die Räume werden vorher und nachher ausreichend gelüftet. Die Kirchengemeinde stellt Masken für diejenigen Besucher bereit, die ohne Maske kommen.
Das vorliegende Schutzkonzept gilt ab dem 27. Juli 2020.